Was das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) für Sie und Ihr Tier bedeutet
Liebe Tierhalterinnen, liebe Tierhalter,
die Gesundheit und Sicherheit Ihres Tieres stehen bei uns an erster Stelle. Um eine fachgerechte Therapie zu gewährleisten und gesetzliche Vorgaben einzuhalten, unterliegt die Abgabe von Arzneimitteln in der Tiermedizin strengen rechtlichen Bestimmungen.
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Regeln für Sie zusammengefasst:
1. Untersuchungspflicht vor Abgabe
Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen wir rechtlich nur abgeben oder rezeptieren, wenn wir Ihr Tier vorher persönlich untersucht haben. Eine Abgabe „auf Vorrat“ oder ohne Befund ist gesetzlich verboten.
2. Behandlungsbezogene Menge
Medikamente dürfen immer nur für den aktuellen Behandlungsfall und in der Menge abgegeben werden, die für den festgelegten Therapiezeitraum erforderlich ist.
3. Gesetzliche Vorrangregelung (Kaskade)
Wir sind verpflichtet, vorrangig Arzneimittel einzusetzen, die speziell für die jeweilige Tierart und Erkrankung zugelassen sind (ad us. vet.). Der Wechsel auf andere Präparate ist streng reglementiert.
4. Keine Weitergabe an Dritte
Ein für Ihr Tier verschriebenes Medikament ist ausschließlich für dieses Tier bestimmt. Es darf weder an andere Tierhalter weitergegeben noch bei einem anderen eigenen Tier ohne Rücksprache angewendet werden.
5. Hinweis zu Antibiotika:
Für diese Medikamentengruppen gelten aufgrund von Resistenzvermeidung und Verbraucherschutz besonders strenge Nachweis- und Kontrollpflichten. Manche Antibiotika dürfen nur angewendet werden, wenn vorher eine bakteriologische Untersuchung im Labor durchgeführt worden ist.
6. Verbot der Rücknahme von Medikamenten
Die ordnungsgemäße Lagerung von Medikamenten in der Apotheke des Tierarztes ist gesetzlich geregelt und wird regelmäßig überprüft. So soll sichergestellt werden, dass sie bei der Anwendung „richtig“ wirken. Sobald ein Medikament die Praxis oder Klinik verlässt, können wir die ordnungsgemäße Lagerung und Wirkung nicht mehr garantieren. Medikamente dürfen daher vom Tierarzt nur zur Vernichtung zurückgenommen und nicht erstattet werden.
Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben, kann für die verantwortlichen Tierärzte strafrechtliche und kammerrechtliche-disziplinarische Folgen haben!
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Praxisteam
